WAHLEN

Bekanntgabe Wahlergebnis

Bei der Gemeindevertretungswahl 2023 sind folgende Kandidatinnen und Kandidaten
gewählt worden:

Benke Anna
Doppler Amelie
Friedrich Ursula
Maly Annika
Moulé Helga
Neunteufl Gunther
Peutz Herbert
Pilz Harald
Ramharter Johannes
Ramharter Andrea
Rieger Helmuth
Schatzmayr Lisa
Schmidt Johanna
Schmidt Harald
Schwarz Rudolf
Schwendner Ursula
Sonntag Simone
Steigele Peter
Stökl Otto
Stökl-Regelsberger Constanze
Thonke Niels-Joachim

Für das Presbyterium
Der KuratorHelmuth Rieger e.h.

Zusätzlich gehören der Gemeindevertretung an: Die Pfarrerin (Lydia Lauxmann) und eine Vertreter*in der Religionslehrer*innen (dzt. Eva Tiefenbacher).

Die Gemeindevertretung berät und entscheidet in grundsätzlichen Fragen der Pfarrgemeinde,nimmt den Jahresbericht der Pfarrerin entgegen, fasst Beschlüsse über die Gemeindeordnung. Sie ist mitverantwortlich für die Finanzen der Pfarrgemeinde, genehmigt jährlich das Budget, prüft den Rechnungsabschluss (durch gewählte Rechnungsprüfer*innen), entscheidet über finanziell größere Vorhaben z.B. Bauangelegenheiten, Einrichtung von Stellen u.ä. Weiters wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte die Presbyter*innen, die Rechnungsprüfer*innen und trifft Entscheidungen bei der Pfarrer*innen-Wahl. Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich. Sie finden i.d.R. ca. 2-3x pro Jahr statt. Das Presbyterium in Tulln besteht aus 6 gewählten Personen und der Pfarrerin. Die Presbyter*innen wählen aus ihrer Mitte Kurator*in, Schatzmeister*in, Schriftführer*in und deren Stellvertreter*innen. Das Presbyterium ist mit dem/der Pfarrer*in verantwortlich für die geistliche Leitung der Gemeinde. Es vertritt die Pfarrgemeinde nach außen, ist verantwortlich für die Gemeindevertretungs-Wahlen und die Wahl der Abgeordneten zur Superintendential-Versammlung. Das Presbyterium beruft die Gemeindevertretung ein, bereitet deren Sitzungen vor und führt deren Beschlüsse durch. Für die wesentlichen Funktionsbereiche der Pfarrgemeinde, wie Aufstellung des Haushaltsplanes, Vorlage des Jahresberichts und des Rechnungsabschlusses, Einhebung der Kirchenbeiträge, Verwaltung des Vermögens, Anstellung und Kündigung von Angestellten und das Pfarrarchiv ist das Presbyterium verantwortlich. Es entscheidet auch über Zeit und Ort der Gottesdienste und über Veranstaltungen.